Abschnitt I - Das Spielfeld

Regel 101 - Spielfeld
Rule 101 - Rink


Das Eishockeyspiel wird auf einer als "Spielfeld” bezeichneten Eisfläche gespielt. Ohne schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich aller innerhalb ihres Wirkungsbereiches stattfindenden nationalen sowie internationalen Spiele dürfen keine anderen, als die in den folgenden Regeln vorgesehenen Markierungen aufscheinen. Auf dem Eis, an den Banden, auf dem Schutzglasaufsatz über den Banden, auf den Toren und den Spieler-, Strafbänken, auf dem Schutzglas oder auf anderen Flächen im Bereich der Spielerbänke und Strafbänke, im Bereich der Torrichter und / oder anderen Spieloffiziellen. Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert vorliegt, darf auf den oben angeführten Flächen Werbung und die Kennung des Spielortes angebracht werden.


Regel 102 - Ausmaße des Spielfeldes
Rule 102 - Dimensions of Rink


Das Spielfeld hat ein Höchstmaß von 61 m Länge und 30 m Breite und ein Mindestmaß von 56 x 25 m. Die Ecken des Spielfeldes sind mit einem Radius von 7,0 bis 8,5 m abgerundet.

Note 1: Für IIHF-Meisterschaftsspiele muss die Eisfläche 60 bis 61 m lang und 29 bis 30 m breit sein.

Note 2: In geschlossenen Hallen ist das Rauchen auf dem Spielfeld und in den Zuschauerrängen sowie in den Garderoben verboten.
Das Spielfeld muss von einer Wand aus Holz oder Kunststoff, als "BANDE” bezeichnet, umgeben sein. Die Bande darf nicht niedriger als 1,20 m und nicht höher als 1,22 m, gemessen von der Eisoberfläche, sein. Am unteren Rand der Bande muss eine 15 bis 25 cm hohe gelbe Fußleiste / Stoßkante angebracht sein. Abgesehen von den in diesen Regeln vorgesehenen offiziellen Markierungen, muss die gesamte Spielfläche und die Bande mit weißer Farbe gestrichen sein.

b) Die Banden müssen so beschaffen sein, dass ihre, dem Spielfeld zugewandte Seite, glatt und von jeglichen Hindernissen und Gegenständen frei ist, die Verletzungen von Spielern hervorrufen könnten. Sämtliche Türen mit Zugang zum Spielfeld müssen so konstruiert sein, dass sie nach der Außenseite des Spielfeldes aufschwingen. Sämtliche Schutzvorrichtungen und Gestänge, die dazu dienen, die Banden in der richtigen Lage zu halten, müssen auf der Außenseite der Banden montiert werden. Für IIHF-Meisterschaften ist der Schutzglasaufsatz und die Netze an den Endzonen verpflichtend vorgeschrieben. Nach Genehmigung durch das Präsidium sind Ausnahmeregelungen möglich, sofern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Die Höhen der Schutzglasverkleidungen werden wie folgt vorgeschrieben:
Schutzglashöhe 160 bis 200 cm in den Endzonen des Spielfeldes und im Bereich hinter den Torlinien sowie reicht von den Torlinien 4 Meter in Richtung Neutrale Zone. Schutzglashöhe 80 bis 100 cm entlang den Längsbanden, außer im Bereich vor den Spielerbänken. Eine Schutzpolsterung muss an sämtlichen Schutzglasenden entlang der Bande angebracht werden, wo immer sich eine Öffnung befindet.

Note: Nach dieser Regel dürfen auf den Banden sowie auf dem Spielfeld Werbetexte nur dann angebracht werden, wenn sie den Vorschriften der IIHF bezüglich offizieller internationaler Spiele (Meisterschaften) und der nationalen Verbände bezüglich nationaler und internationaler Spiele auf eigenem Boden entsprechen.


Regel 103 - Tore, Torpfosten und Netze
Rule 103 - Goals


a) Die Tore sind wie folgt aufzustellen: Im Abstand von 4 m von den Endbanden des Spielfeldes wird parallel zur Endbande eine 5 cm breite, rote Linie über die ganze Breite des Spielfeldes gezogen. In der Mitte dieser markierten Linie werden die Tore so platziert und befestigt, dass sie, während der Dauer des Spieles, nicht verschoben werden können.

b) Die Tore müssen aus geprüften und genehmigten Materialien konstruiert und hergestellt sein. Die lichte Höhe zwischen der Eisfläche bis Unterkante Querstange beträgt 1,22 m. Das Innenmaß zwischen den Pfosten muss 1,83 m betragen. Die Querstange, aus gleichem Material wie die Torpfosten, muss in einer festen Verbindung mit den oberen Enden der beiden Torpfosten hergestellt sein. Der äußere Durchmesser der Torpfosten und Querstangen muss 5 cm betragen. Die Innenausmaße des Tores von der Vorderkante der Torlinie bis zum tiefsten Punkt des Netzhintergrundes dürfen nicht mehr als 1,12 m und nicht weniger als 60 cm betragen.

c) Die Torpfosten, Querstangen sowie die Außenflächen der übrigen für die Befestigung notwendigen Torgestänge müssen komplett in roter Farbe ausgeführt sein. Sämtliche Innenflächen wie Verkleidungen und Polsterungen im Torinnenraum, außer die Torpfosten, müssen komplett in weißer Farbe ausgeführt sein.

d) Die 5 cm breite rote Linie zwischen den Torpfosten auf dem Spielfeld, die sich über die ganze Breite des Spielfeldes zieht, wird als "Torlinie” bezeichnet.


Regel 104 - Torraum
Rule 104 - Goal Crease


a) Vor jedem Tor ist ein "Torraum” mit einer roten, 5 cm breiten Linie abzugrenzen.

b) Der Torraum ist wie folgt anzulegen: Ein Halbkreis mit einem Radius von 180 cm und einer Breite von 5 cm wird gezogen, wobei die Mitte der Torlinie den Mittelpunkt bildet. zusätzlich werden L-förmige Markierungen von 15 cm Länge (beidseitig) an jeder vorderen Ecke bezeichnet. Die Position der L-Markierung wird errechnet, indem 122 cm von der Torlinie entfernt eine imaginäre Linie bis zum äußeren Rand des Halbkreises gezogen wird. An dieser Stelle wird das "L” eingezeichnet.

c) Der Torraum umfasst den gesamten Raum, welcher horizontal durch die Torlinien markiert wird und der sich vertikal 1,27 m bis zur Oberkante des Torrahmens erstreckt.

d) Der Torraum muss in hellblauer Farbe gestrichen sein. Die Innenseite des Torraumes, von der Torlinie bis zum hinteren Teil des Tores, muss weiß gestrichen sein.


Regel 105 - Einteilung des Spielfeldes
Rule 105 - Division of Ice Surface


a) Die Eisfläche zwischen den beiden Torlinien wird durch blaue, 30 cm breite Linien in drei gleiche Teile geteilt. Die blauen Linien erstrecken sich über die ganze Spielfeldbreite und verlaufen parallel zu den Torlinien. Die Linien werden senkrecht an den Banden bis zum oberen Rand hochgezogen.

b) Der Teil des Spielfeldes, in welchem sich das Tor der verteidigenden Mannschaft befindet, wird als die "VERTEIDIGUNGSZONE" bezeichnet. Der Mittelteil wird als die "NEUTRALE ZONE” und der Teil, der von dem verteidigten Tor am weitesten entfernt liegt, wird als die "ANGRIFFSZONE” bezeichnet. Die Zonenlinie gehört zu dem Teil der Zone, in welcher sich der Puck befindet.

c) Die rote Linie, welche als "MITTELLINIE” bezeichnet wird, ist 30 cm breit, verläuft parallel zu den Torlinien und erstreckt sich über die ganze Spielfeldbreite. Die Linie wird senkrecht an den Banden bis zum oberen Rand hochgezogen.

Note: Die blauen Linien, die Mittellinie und die Torlinien sind zumindest auf der Stoßkante hochzuziehen, wenn Bandenwerbung, wie in Regel 101 erläutert, erlaubt ist.


Regel 106 - Punkt und Kreis in der Mitte des Spielfeldes
Rule 106 - Center Ice Spot and Circle


Ein runder, blauer Anspielpunkt, 30 cm im Durchmesser, ist genau in der Mitte des Spielfeldes auf das Spielfeld zu zeichnen. Um diesen Punkt ist ein Kreis von 4,50 m Radius mit einer blauen, 5 cm breiten Linie zu ziehen.


Regel 107 - Anspielpunkte in der neutralen Zone
Rule 107 - Face-Off-Spots in Neutral Zone


In der neutralen Zone, 1,50 m von jeder blauen Linie entfernt und in gleicher Entfernung von den Seitenbanden wie die Endspielpunkte, sind zwei Anspielpunkte mit einem Durchmesser von 60 cm mit einer 5 cm breiten roten Linie zu markieren. In diese Anspielpunkte ist ein 35 cm breiter roter Streifen parallel zu den blauen Linien zu markieren. Der Abstand zwischen dem roten Streifen und den Innenkanten der Umrandung des Anspielpunktes muss auf beiden Seiten zum Schnittpunkt 7,5 cm betragen.


Regel 108 - Anspielpunkte und -kreise in der Endzone des Spielfeldes
Rule 108 - End Zones Face-Off Spots and Circles


a) In beiden Endzonen des Spielfeldes und auf beiden Seiten der Tore sind Anspielpunkte und -kreise zu zeichnen. Die Anspielpunkte müssen einen Durchmesser von 60 cm haben und in 5 cm breiten roten Linien gezeichnet sein. In diese Anspielpunkte sind zwei parallel verlaufende Linien je 7,5 cm vom oberen und unteren Rand des Anspielpunktes zu ziehen. Die Fläche innerhalb der beiden Linien ist rot, die übrige Fläche weiß zu streichen. Die Kreise müssen einen Radius von 4,5 m vom Mittelpunkt des Anspielpunktes aus gemessen haben und mit einer 5 cm breiten roten Linie markiert sein.

30 cm vom äußeren Rand des Anspielpunktes sind parallel zu den Seitenbanden, in einem Abstand von 45 cm voneinander, zwei 120 cm lange Linien zu ziehen. Parallel zu den Endbanden, beginnend am Ende der dem Anspielpunkt am nächsten liegenden Linie, muss sich eine 90 cm lange Linie erstrecken. Alle Linien müssen 5 cm breit sein.

Ausgehend vom äußeren Rand auf beiden Seiten jedes Anspielpunktes müssen sich zwei 60 cm lange und 5 cm breite Linien im Abstand von 5,15 m bzw. 6,85 m von und parallel zur Torlinie befinden.

b) Die Lage der Anspielpunkte ist folgendermaßen festzulegen: Ein gedachter Punkt ist 6 m direkt vor der Mitte des Tores zu bestimmen. In einer Entfernung von 7 m auf beiden Seiten dieses Punktes sowie parallel zu und 6 m vor der Torlinie entfernt muss die Mitte der Endanspielpunkte sein.

Note: Auf nicht überdachten Eisbahnen können alle Linien und Anspielpunkte, die in den Regeln Regel 105, Regel 106, Regel 107 und 108 beschrieben sind, durch zwei Linien oder Kreise in den vorgeschriebenen Entfernungen ersetzt werden.


Regel 109 - Spielerbänke
Rule 109 - Players` Benches


a) Jedes Spielfeld muss mit Sitzen oder Bänken für die Spieler beider Mannschaften ausgestattet sein. Die hierfür zur Verfügung gestellten Einrichtungen, einschließlich der Bänke und Türen, müssen für beide Mannschaften die gleichen Voraussetzungen schaffen. Diese Sitzgelegenheiten müssen für mindestens 16 Personen und 6 Mannschafts-Offizielle j eder Mannschaft ausreichen, direkt entlang des Spielfeldes im Bereich der neutralen Zone und möglichst nahe der Mitte des Spielfeldes gelegen sein. Die Garderoben müssen von dort leicht erreichbar sein.

Die Spielerbänke müssen auf der gleichen Seite des Spielfeldes und gegenüber der Strafbank gelegen sein. Die Spielerbänke müssen beträchtlichen Abstand voneinander haben bzw. durch andere Einrichtungen voneinander abgetrennt sein. Jede Bank soll höchstens 2 m von der Mittellinie beginnen und eine Maximallänge von 12 m aufweisen.

Das Schutzglas Regel 102 b) soll sich bis zum Ende der Spielerbänke erstrecken.

Wo immer möglich, muss jede Spielerbank zwei Türen haben, wobei sich eine Türe im Bereich der neutralen Zone befinden muss. Alle Türen zum Spielfeld müssen so konstruiert sein, dass sie in die Spielerbank hineinschwingen. Die Spielerbänke müssen vor unbefugtem Zutritt durch andere Personen als Spieler und Mannschafts-Offizielle geschützt sein.

b) Außer den Spielern in Spielerkleidung dürfen nicht mehr als sechs Mannschafts-Offizielle die vorhandenen Spielerbänke belegen.

c) Hinsichtlich Wahl der Spielerbänke wird auf Abschnitt b) Regel 632 - Beginn des Spieles und der einzelnen Spieldrittel - verwiesen.


Regel 110 - Strafbank
Rule 110 - Penalty Bench


a) Jedes Spielfeld muss mit Sitzen oder Bänken für mindestens fünf Spieler jeder Mannschaft, bezeichnet als "STRAFBANK" ausgestattet sein. Für jede Mannschaft müssen getrennte Strafbänke vorhanden sein, welche in einem angemessenen Abstand voneinander entfernt sind. Die Strafbänke müssen sich gegenüber der neutralen Zone befinden und vor dem unbefugten Zutritt durch andere Personen als den bestraften Spielern und den Strafbankbetreuern geschützt sein.

b) Ein als "SCHIEDSRICHTERKREIS" bezeichneter Halbkreis mit einem Radius von 3 m ist mit 5 cm breiten roten Linien unmittelbar vor dem Platz des offiziellen Punktrichters auf dem Spielfeld zu markieren.


Regel 111 - Uhren und Signale
Rule 111 - Signal and Timing Devices


a) Jedes Spielfeld muss mit einer Sirene, oder einem anderen geeigneten akustischen Signal für die Spielzeitnehmer, ausgestattet sein.

b) Jedes Spielfeld muss über eine elektrische Uhr verfügen, damit die Zuschauer, Spieler sowie die Schieds- und Linienrichter in allen Phasen des Spieles genau über alle Zeitelemente unterrichtet werden können; hierzu gehören die noch zu verbleibende Spielzeit sowie die Zeitspanne, die noch von mindestens zwei mit Strafe belegten Spielern einer jeden Mannschaft zu verbüßen ist.

Note: Bei Meisterschaftsspielen der IIHF muss die Zeit in den Dritteln vorwärts von 0 bis 20 Minuten und die Zeit für Strafen von den insgesamt verhängten Minuten zurück auf 0 laufen.

c) Hinter jedem Tor sind elektrische Lampen für die Torrichter anzubringen. Rotes Licht zeigt ein erzieltes Tor an. Wo automatische Leuchten vorhanden sind, zeigt ein grünes Licht lediglich das Ende eines Spieldrittels an.

Note: Das grüne Licht gibt dem Schiedsrichter und den Linienrichtern die Möglichkeit, das Tor und die Situation zu beobachten, und um genau zu wissen, wann das Spieldrittel endet.

d) Das rote Licht muss an die Zeitmessung so angeschlossen sein, dass es am Ende eines Spieldrittels für den Torrichter nicht möglich ist, es aufleuchten zu lassen. Der Umstand, dass der Torrichter nicht das rote Licht aufleuchten lassen kann, bedeutet jedoch nicht ohne weiteres, dass das Tor nicht gilt. Hierbei ist ausschlaggebend, ob der Puck vor dem Ende des Spieldrittels vollständig die Torlinie überschritten hat und im Tor ist.


Regel 112 - Garderoben und Beleuchtung des Spielfeldes
Rule 112 - Dressing Rooms and Rink Lighting


a) Jedes Spielfeld muss für jede Mannschaft einen geeigneten Garderobenraum mit WC und Duschen für 25 Personen mit entsprechender Ausrüstung zur Verfügung haben.

b) Ein eigener Garderobenraum mit WC und Dusche muss für die Schiedsrichter und Linienrichter vorhanden sein.

c) Kein Offizieller, Mannschaftsleiter, Spieler oder Angestellter irgendeiner Mannschaft darf während oder nach einem Spiel eine scharfe Auseinandersetzung mit einem Schiedsrichter oder einem Linienrichter beginnen, und keine Person - außer sie ist vom zuständigen Verband hierzu bestimmt - ist berechtigt, während oder unmittelbar nach dem Spiel die Garderobe der Schiedsrichter zu betreten. Im Falle einer Verletzung dieser Regel sind die näheren Umstände durch den Schiedsrichter an die zuständigen Verbandsstellen zur weiteren Behandlung zu rapportieren.

d) Alle Spielfelder müssen ausreichend beleuchtet sein, damit die Spieler und Zuschauer dem Spiel zu jeder Zeit gut folgen können.

Note: Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters nicht ausreichend Licht vorhanden ist, damit das Spiel fortgesetzt werden kann, hat der Schiedsrichter das Recht, den Rest des Spieles zu verschieben oder das Spiel zu unterbrechen, bis die Beleuchtungsanlage in Ordnung gebracht worden ist. Wenn eine der beiden Mannschaften wegen Mangels an Licht in größerem Maße benachteiligt ist und das Spiel nach Ansicht des Schiedsrichters nicht abgebrochen werden soll, hat er das Recht, einen Seitenwechsel der Mannschaften vorzunehmen, so dass jede Mannschaft die gleiche Zeitspanne in jeder Spielfeldhälfte zu spielen hat.


Letzte Seitenänderung: 29.05.2002
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